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Selbständig machen klingt einfach - ist es aber nicht

In Teil 1 unserer Auswanderungsserie haben wir uns mit den Lebenshaltungskosten beschäftigt. In Teil 2 ging es darum, wie viel Geld man mitbringen sollte, um in Ägypten vernünftig leben zu können. Und in Teil 3 haben wir festgestellt, dass es für Deutsche gar nicht so einfach ist, hier eine Anstellung zu finden. Aber wir Deutschen sind ja erfinderisch!


Wenn mich keiner einstellen will, dann mache ich mich eben selbstständig! 😂


Schließlich habe ich einen Beruf gelernt, jahrelange Erfahrung gesammelt und weiß, wie man ordentlich arbeitet.

Also ab nach Hurghada, eine kleine Firma anmelden und loslegen!

Moment mal. Ganz so einfach ist es leider nicht.

Denn in Ägypten gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen drei Dingen:

  • Eine Firma besitzen.
  • Eine Firma betreiben dürfen.
  • Als Ausländer persönlich in dieser Firma arbeiten dürfen.

Und genau daran kann so mancher Auswanderertraum scheitern.


🇪🇬 Brauche ich einen ägyptischen Teilhaber?


Nein, nicht grundsätzlich!

Ein Gerücht hält sich besonders hartnäckig: Wer als Deutscher in Ägypten eine Firma gründen möchte, braucht einen ägyptischen Partner, dem mindestens 51 % gehören.

Falsch!

In vielen Wirtschaftsbereichen dürfen Ausländer eine Firma zu 100 % selbst besitzen. Auch Gesellschaften mit ausschließlich ausländischen Gesellschaftern sind grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es für bestimmte Branchen Sondervorschriften und Einschränkungen. Deshalb sollte vor der Gründung geprüft werden, ob die geplante Tätigkeit vollständig in ausländischem Eigentum betrieben werden darf. Und noch etwas:

Nur weil ich 100 % einer Firma besitze, darf ich nicht automatisch jede Tätigkeit darin persönlich ausüben!

Informationen dazu bietet die ägyptische Investitionsbehörde: GAFI – General Authority for Investment.


🔧 Ich bin Handwerker – deutsche Qualität ist schließlich gefragt!


Nehmen wir einen Elektriker, Installateur, Maler oder Schreiner. In Deutschland hat er seinen Beruf gelernt, vielleicht sogar einen Meistertitel erworben und jahrelang selbstständig gearbeitet. Jetzt möchte er in Hurghada einen kleinen Handwerksbetrieb eröffnen. Grundsätzlich kann das möglich sein, sofern die konkrete Tätigkeit für ausländische Unternehmer zugelassen ist und die notwendigen Genehmigungen vorliegen. Wer beispielsweise eine Schreinerei eröffnet, benötigt möglicherweise zusätzlich eine Werkstatt- oder Industriegenehmigung.

Und selbstverständlich muss das Gebäude für die gewerbliche Nutzung zugelassen sein.

Eine Firma auf dem Papier ist noch lange keine genehmigte Werkstatt!

Und was ist mit der Arbeitserlaubnis?

Die ägyptischen Vorschriften sehen für bestimmte ausländische Investoren mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung eine Befreiung von der gesonderten Arbeitserlaubnis vor.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder ausländische Firmeninhaber automatisch jede Tätigkeit selbst ausführen darf.

Entscheidend sind die genehmigte Geschäftstätigkeit und die konkrete Aufenthaltsberechtigung.


Bevor unser deutscher Schreiner selbst Möbel baut, muss er klären, ob seine Genehmigungen genau diese Arbeit abdecken.

Kleinunternehmen – aber Umsatz ist nicht Gewinn!

Seit 2025 gibt es in Ägypten ein vereinfachtes Steuersystem für bestimmte Unternehmen mit maximal 20 Millionen LE Jahresumsatz.

Das entspricht bei einem beispielhaften Wechselkurs von 60 LE je Euro rund 333.000 Euro jährlich.

Und jetzt bitte aufpassen:

UMSATZ! Nicht Gewinn!

Ein Schreiner, der komplette Küchen und Möbel anfertigt, hat schließlich erhebliche Materialkosten.

Holz, Scharniere, Beschläge und Arbeitsplatten werden dem Kunden berechnet und zählen grundsätzlich zum Umsatz. Die 20-Millionen-Grenze ist die Grenze für das vereinfachte Steuersystem, keine allgemeine Obergrenze für eine Firmengründung.

Weitere Informationen: Egyptian Tax Authority.

Und jetzt hole ich meinen deutschen Kumpel dazu!

Schließlich haben wir früher schon zusammengearbeitet. Zu zweit schaffen wir mehr!

Stopp! 😂

Der deutsche Freund darf nicht einfach mit einem Touristenvisum nach Hurghada kommen und im Betrieb mitarbeiten. Für ihn gelten grundsätzlich die ägyptischen Vorschriften zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Dazu gehören in der Regel eine Arbeitserlaubnis und Vorschriften über den Anteil ausländischer Beschäftigter. Häufig gilt eine Zehn-Prozent-Ausländerquote. Es gibt allerdings Ausnahmen und besondere Genehmigungsverfahren.


Zwei deutsche Handwerker können also nicht automatisch gemeinsam nach Hurghada auswandern und sofort zusammenarbeiten.


💇‍♀️ Ich bin Friseur oder Kosmetikerin – dann eröffne ich einen Salon!


Ein kleiner Salon in Hurghada, ein paar Stammkunden, vielleicht deutsche Auswanderer und Urlauber.

Klingt wunderbar! Aber auch hier muss geprüft werden, ob die Tätigkeit für ausländische Unternehmer zulässig ist und welche Genehmigungen erforderlich sind. Ein Salon braucht geeignete Räumlichkeiten, eine entsprechende Betriebsgenehmigung und muss Hygiene- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Bei bestimmten kosmetischen Behandlungen können zusätzliche medizinische oder berufsrechtliche Vorschriften gelten. Und wieder kommt unsere entscheidende Frage:

Darf ich als ausländische Inhaberin in meinem eigenen Salon auch persönlich Haare schneiden oder Behandlungen durchführen?

Das muss anhand der konkreten Genehmigungen geklärt werden.

Einen Salon besitzen und darin selbst arbeiten sind nicht zwangsläufig dasselbe.


🤿🏠 Freelancer – selbstständig ohne eigenes Geschäft?


Jetzt kommen wir zu einer besonders interessanten Gruppe. Tauchlehrer, Immobilienberater und andere Dienstleister, die in Hurghada auf eigene Rechnung arbeiten möchten. Sie brauchen vielleicht keine eigene Tauchbasis und keinen großen Laden. Sie arbeiten für verschiedene Auftraggeber und erhalten Honorare oder Provisionen.

Klingt nach der einfachsten Form der Selbstständigkeit!

Aber auch Freelancer müssen ihre Tätigkeit rechtlich und steuerlich korrekt organisieren.

Ich bin freiberuflicher Tauchlehrer

Ich arbeite tageweise für verschiedene Tauchbasen, begleite Taucher und bekomme dafür ein Honorar.

Dafür benötige ich die entsprechenden beruflichen Qualifikationen und vorgeschriebenen Zulassungen.

Eine wichtige Rolle spielt die Chamber of Diving and Watersports (CDWS).

Aber eine berufliche Registrierung allein ersetzt nicht automatisch die erforderliche Arbeitsberechtigung.


Ich bin Immobilienberater


Ich vermittle Wohnungen oder Häuser, begleite Besichtigungen und bekomme bei erfolgreichem Abschluss eine Provision. Dafür brauche ich vielleicht kein großes Büro.

Aber keine festen Geschäftsräume zu benötigen bedeutet nicht, dass ich kein angemeldetes Gewerbe brauche.

Auch hier müssen die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit und die geltenden Vorschriften zur Immobilienvermittlung geprüft werden.


Und wie melde ich meine Tätigkeit an?


In Ägypten gibt es für bestimmte kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Millionen LE Jahresumsatz ein vereinfachtes Steuersystem. Das kann auch für kleinere Dienstleistungsbetriebe interessant sein.

Zunächst braucht der Freelancer eine für seine Tätigkeit zulässige Unternehmens- beziehungsweise Gewerberegistrierung und die steuerliche Erfassung mit einer Tax Card. Seine Einnahmen müssen ordnungsgemäß dokumentiert und die erforderlichen Steuererklärungen abgegeben werden.

Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann dabei eine Grundlage sein. Welche Aufzeichnungen und Erklärungen tatsächlich vorgeschrieben sind, hängt vom jeweiligen Steuersystem ab. Das ganze sollte man mit Unterstützung eines Anwaltes oder Steuerberaters machen.


Und jetzt kommt der entscheidende Punkt:

Steuern bezahlen ist keine Arbeitserlaubnis!


Auch wer eine Tax Card besitzt und regelmäßig Steuern abführt, muss klären, ob er als Ausländer eine gesonderte Arbeitsberechtigung benötigt oder eine gesetzliche Ausnahme greift. Natürlich hört man immer wieder, dass Behörden bei angemeldeten Selbstständigen gelegentlich ein Auge zudrücken. Aber darauf sollte niemand seine Existenz aufbauen.

Selbstständig bedeutet nicht, dass ich keine Papiere brauche. Es bedeutet, dass ich selbst für meine Papiere verantwortlich bin! 😂


🏢 Wie gründe ich tatsächlich eine Firma in Ägypten?


Jetzt wird es praktisch! Nehmen wir unseren deutschen Schreiner, der in Hurghada eine eigene Werkstatt eröffnen möchte.


1. Ein geeignetes Gewerbeobjekt finden

Zunächst braucht er einen Firmensitz. In Hurghada befinden sich viele Gewerberäume im Erdgeschoss von Wohnhäusern. Darüber beginnen die Wohnungen. Aber Vorsicht: Nicht jedes Erdgeschoss ist automatisch als Gewerberaum zugelassen! Hier fällt ein Begriff, den man in Ägypten immer wieder hört: Rokhsa (رخصة) – die Genehmigung beziehungsweise Lizenz. Vor der Unterschrift unter den Mietvertrag sollte geklärt werden, ob die Räumlichkeiten für den geplanten Betrieb überhaupt zugelassen werden können. Denn ein Büro ist etwas anderes als eine Schreinerei mit Maschinen, Lärm und Staub.

Ein günstiger Mietvertrag hilft wenig, wenn ich dort anschließend gar nicht arbeiten darf!

2. Mietvertrag und Betriebsgenehmigung

Mit einem geeigneten Mietvertrag und den erforderlichen Objektunterlagen wird geklärt, welche Betriebsgenehmigung notwendig ist.

Je nach Tätigkeit kann die endgültige Betriebserlaubnis erst nach der Firmengründung erteilt werden.


3. Geschäftskonto vorbereiten


Für die Gründung einer Gesellschaft kann ein Bankkonto zur Einzahlung des Gesellschaftskapitals beziehungsweise ein entsprechender Banknachweis erforderlich sein.

Die Anforderungen hängen von der Rechtsform und dem gewählten Verfahren ab.

Das spätere reguläre Geschäftskonto wird in der Regel mit den registrierten Gesellschaftsunterlagen eröffnet.


Welche Kapitaleinlage brauche ich?


Und jetzt kommen wir zu einem Punkt, den viele bei der Firmengründung unterschätzen.

Nicht jede Unternehmensform verlangt dieselbe Kapitaleinlage!

Bei bestimmten Rechtsformen ist das gesetzliche Mindestkapital gering oder es gibt überhaupt kein allgemeines Mindestkapital. Bei einer ägyptischen GmbH-ähnlichen Gesellschaft, der sogenannten LLC, besteht beispielsweise grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Mindeststammkapital. Bei einer Aktiengesellschaft gelten dagegen höhere Kapitalanforderungen.

Aber Achtung: Das Mindestkapital für die Firmengründung ist nicht dasselbe wie der Kapitalnachweis für eine Investoren-Aufenthaltsgenehmigung!

Wer als Ausländer eine Gesellschaft gründet und darüber seine Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung erhalten möchte, muss je nach Verfahren erheblich mehr Kapital nachweisen.

Für bestimmte Gesellschaften wird für eine ausländische Person in der Geschäftsführung beziehungsweise mit entsprechender Investorenberechtigung ein Kapitalbetrag von 35.000 US-Dollar genannt.

Bei mehreren ausländischen Berechtigten können höhere Beträge gelten. In einschlägigen Gründungsleitfäden werden beispielsweise 50.000 US-Dollar für bis zu drei und 100.000 US-Dollar für bis zu sechs Personen aufgeführt.

Ob diese Beträge im konkreten Fall tatsächlich einzuzahlen oder als Kapitalbeteiligung nachzuweisen sind, muss vor der Gründung mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Auch die Rechtsgrundlage der Gesellschaft spielt dabei eine Rolle.

Deshalb sollte niemand glauben, mit einer Firma ohne gesetzliches Mindeststammkapital automatisch eine Investoren-Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen!

Weitere Informationen: GAFI – Ägyptische Investitionsbehörde und JETRO – Leitfaden zu Firmengründung und Investitionen in Ägypten (PDF).


4. Firma gründen, Tax Card und Sigill erhalten


Nun wird die Gesellschaft über das zuständige Gründungsverfahren registriert.

Dabei entstehen wichtige Firmenunterlagen:

  • Tax Card: die ägyptische Steuerkarte.
  • Sigill Tigari (السجل التجاري): der Handelsregisterauszug.
  • Gesellschaftsunterlagen: Nachweis über Rechtsform, Gesellschafter und Geschäftstätigkeit.

Für Gesellschaftsgründungen nach dem Investitionsrecht ist die ägyptische Investitionsbehörde GAFI eine zentrale Anlaufstelle.

Für bestimmte industrielle Tätigkeiten ist außerdem die Industrial Development Authority (IDA) relevant.


5. Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung klären


Jetzt muss geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen der ausländische Unternehmer selbst in seiner Firma tätig werden darf. Je nach Verfahren können Sicherheitsüberprüfungen, medizinische Unterlagen und weitere Nachweise verlangt werden. Ein passender Investoren-Aufenthaltstitel kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der gesonderten Arbeitserlaubnis ermöglichen.


6. Die Bank möchte wissen, wovon ich lebe!


Wer glaubt, mit der Eröffnung eines Bankkontos seien die Formalitäten erledigt, hat sich geschnitten!

Ägyptische Banken überprüfen regelmäßig die Unterlagen ihrer Kunden und die Herkunft der Gelder.

Dabei können Fragen auftauchen, wovon man seinen Lebensunterhalt bestreitet und woher eingehende Zahlungen stammen. In der Praxis erleben Kunden solche Überprüfungen teilweise im Abstand von sechs Monaten. Die genauen Fristen und Anforderungen können sich je nach Bank und Risikoeinstufung unterscheiden.

Bei Geschäftskonten können außerdem aktuelle Unternehmensunterlagen verlangt werden:

  • Aktueller Sigill Tigari.
  • Tax Card.
  • Jahresabschluss beziehungsweise Bilanz, soweit vorgeschrieben.
  • Weitere Nachweise über Geschäftstätigkeit und Herkunft der Gelder.

Ein Konto in Ägypten bedeutet also keineswegs, dass sich niemand für die Herkunft des Geldes interessiert!


7. Und jedes Jahr geht es weiter!


Neben Buchhaltung, Steuererklärungen und laufenden Betriebskosten müssen gegebenenfalls Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen verlängert werden.

Dabei können auch Jahresabschlüsse und aktuelle Unternehmensunterlagen erforderlich sein.


Wer glaubt, nach der Firmengründung sei die Bürokratie erledigt, kennt Ägypten noch nicht! 😂


🇪🇬 5.000 Jahre Bürokratie – und kein Ende in Sicht!


Papyrus wurde schließlich in Ägypten erfunden. Und wer hier eine Firma gründet, merkt schnell:

Die Ägypter sind ihrer Erfindung bis heute treu geblieben! 😂

Papier, Stempel, Unterschriften und immer wieder neue Bescheinigungen.

Und wenn man glaubt, endlich alle Unterlagen zusammenzuhaben, ist garantiert irgendein Dokument inzwischen wieder zu alt. Willkommen im ägyptischen Geschäftsleben!


💰 Und was kostet eine Arbeitserlaubnis?


Für regulär beschäftigte ausländische Arbeitnehmer sieht die seit 2025 geltende Gebührenregelung im ersten Jahr eine staatliche Grundgebühr von 6.000 LE vor. In den Folgejahren steigen die Gebühren.

Bei bestimmten Ausnahmen und Sonderverfahren gelten andere Beträge.

Aber Vorsicht: Diese 6.000 LE sind kein Komplettpreis für die Gründung einer Firma und die Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung eines ausländischen Unternehmers!


Für Investoren können andere aufenthalts- und arbeitsrechtliche Regelungen gelten.

Wer einen Anwalt mit der vollständigen Abwicklung beauftragt, muss außerdem dessen Honorar und weitere Kosten berücksichtigen. Deshalb unser Rat:


Lasst euch vor der Gründung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben!


Und zwar mit einer klaren Aufstellung:

Was sind staatliche Gebühren? Was kostet der Anwalt? Was ist im Preis enthalten? Und was kostet die Verlängerung im nächsten Jahr?

Denn eine einmalige Gründung ist das eine.

Die Firma Jahr für Jahr legal weiterzuführen, ist das andere.


Unser Fazit

Sich in Ägypten selbstständig zu machen, ist grundsätzlich möglich. Aber es ist weder automatisch einfach noch automatisch günstig. Wer hier eine Firma gründen möchte, sollte zuerst die rechtlichen Voraussetzungen klären, die tatsächlichen Kosten berechnen und die notwendigen Genehmigungen einholen. Eine Firma zu besitzen, die passenden Genehmigungen zu erhalten und selbst darin arbeiten zu dürfen, sind drei verschiedene Dinge.

Auswandern ist kein Geschäftsmodell. Und deutsche Berufserfahrung allein ersetzt keine ägyptischen Genehmigungen.


Aber wer gut vorbereitet ist, die Regeln kennt und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich durchaus etwas aufbauen.

Nur eben nicht nach dem Motto:

„In Deutschland will mich keiner einstellen – dann werde ich in Ägypten halt Chef!“ 😂

Fairholiday – Auswandern nach Ägypten. Ehrlich, kritisch und ohne rosarote Brille.

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